Dieser später so genannte Nacht-und-Nebel-Erlass war ein „Führererlass“ Adolf Hitlers vom 7. Dezember 1941. Danach wurden des Widerstands verdächtige Personen aus Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Norwegen nach Deutschland verschleppt und dort heimlich abgeurteilt oder bei erwiesener Unschuld in Haft behalten, ohne dass die Angehörigen irgendwelche Auskünfte erhielten. Ihr spurloses Verschwinden sollte der Abschreckung dienen. Bis zum 30. April 1944 wurden nachweislich 6.639 Menschen durch den Nacht-und-Nebel-Erlass an die allgemeine Justiz in Deutschland übergeben. Vermutlich gab es 340 Todesurteile. Außerdem gab es eine Dunkelziffer von „NN“-Häftlingen, die die Gestapo an der allgemeinen Justiz vorbei in „Schutzhaft“ hielt.
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