Walter Mugler

Weißer Fleck auf der Erinnerungs-Landkarte

Hinrichtungsort im Ludwigsburger Schießtal

Der hier wiedergegebene Artikel erschien im Juni 2023 in der Zeitschrift „Informationen“ des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933 – 45


Die Ludwigsburger Stolperstein-Initiative wurde 2007 gegründet. Immer wieder gibt es Menschen, die aufgrund persönlicher Erlebnisse von Eltern oder Großeltern mit Opfern der Nazi-Diktatur die Biographie eines Opfers recherchieren und die Verlegung von Stolpersteinen begleiten. Einige Akteure der Gruppe widmeten sich der Recherche von Opfergruppen, die öffentlich oder medial kaum Aufmerksamkeit erhalten oder die vom Parlament erst spät als Opfer anerkannt wurden wie beispielswqeise Wohnsitzlose (von den Nazis so genannte „Asoziale“) im Jahr 2020 oder Deserteure und sogenannte „Kriegsverräter“ 2009.

Ludwigsburg beherbergte seit der Gründung in früher herzoglicher Zeit im 18. Jahrhundert als Residenzstadt Württembergs eine Garnison und galt in dieser Zeit als das „schwäbische Potsdam“ bis in die 1990er Jahre, als die Soldaten der Bundeswehr und der US-Army die Kasernen in der Stadt verließen.
Während des Zweiten Weltkriegs war Ludwigsburg sowohl Ort der Militärgerichtsbarkeit wie auch Hinrichtungsstätte. Mindestens 26 Todesurteile wurden wegen „Wehrkraftzersetzung, Desertion oder Verstoß gegen die KSSVO (Kriegssonderstrafrechtsverordnung)“ ausgesprochen und vollzogen. Weitere fünf Deserteure, die durch Kriegsgerichte von in Ludwigsburg stationierten Einheiten verurteilt worden waren, wurden im Lichthof des Landgerichts in Stuttgart hingerichtet. Außerdem wurden in Ludwigsburg 17 belgische und 25 französische Widerstandskämpfer hingerichtet. Weitere drei belgische und vier französische Widerstandskämpfer starben im Gefängnis, als sie auf ihre Hinrichtung warteten.

Diesen Opfern soll mit einem Mahn-Denk-Mal gedacht werden, das in räumlicher Nähe zum Schießplatz, an dem die Exekutionen vollzogen wurden und das direkt am vielbefahrenen Neckartal-Radweg aufgestellt wird.


Die Mühen der Recherche

Die mehr als zehnjährige Recherche zu den Opfern war und ist aufwändig. Der frühere Leiter des Stadtarchivs hatte 2009 ein zweibändiges, mehrere Hundert Seiten starkes Werk „Schwäbisches Potsdam – Ludwigsburg als Garnison“ veröffentlicht. Zu den Hingerichteten findet sich leider nur ein Sechstel einer Seite dazu [1]. Immerhin war es möglich, über die dazugehörige Quellenangabe im Stadtarchiv in den Akten des Garten- und Friedhofsamtes weiter zu recherchieren. Dabei handelt es sich um Bestattungsscheine, die Auskunft über die Namen, Geburts- und Erschießungstage, Truppenteile und -standorte und teilweise über die Namen der Eltern Auskunft geben.
Eine Recherche im Landesarchiv Baden-Württemberg im Bestand der Entschädigungsakten (Anträge von Nachkommen oder von Opfern des Faschismus) führte nicht weiter – es gibt keine einzige Akte dazu. Anschreiben an die Stadt-/Gemeindearchive der Geburtsorte der hingerichteten Soldaten folgten.
Da ca. zwei Drittel von ihnen unverheiratet und unter 25 Jahren waren, kamen als mögliche Nachkommen für weitere Auskünfte Neffen, Nichten oder bei Verheirateten mit Kindern ggf. Enkel in Frage. Aus Datenschutzgründen konnten die Archive die Kontakte der Nachkommen nicht direkt an den Rechercheur weitergeben. Sie leiteten aber seine Kontaktdaten an die Hinterbliebenen zur weiter. Leider gab es keine Reaktion der Verwandten oder Kontaktaufnahme. In einem Fall kannte die Stadtarchivarin die Familie des Hingerichteten, weil der Erschossene ein Schulfreund ihres Vaters war. In der Familie des Opfers galt er als „vermisst“. Aber niemand nahm den Kontakt mit der Stolperstein-Initiative auf – auch nicht nach der Übermittlung eines Fotos vom Grab des Erschossenen auf dem Alten Friedhof Ludwigsburgs.
Das Thema scheint in Deutschland immer noch ein Tabu zu sein. Vergleichbares erlebte die Stolperstein-Initiative, als sie für einen Ludwigsburger Soldaten, der 1944 wegen defätistischer Äußerungen in Dünkirchen hingerichtet wurde, einen Stolperstein verlegen wollte. Die Töchter, die noch im elterlichen Wohnhaus lebten, intervenierten dagegen massiv.
Nur ein Enkel eines Deserteurs hat sich aufgrund eines Zeitungsartikels über das Mahn-Denk-Mal-Projekt gemeldet und hat weitere Details über die Folgen der Exekution für die Familie berichtet. Er will bei der Enthüllung der Skulptur dabei sein.

Ein weiterer Recherche-Zugang war – insbesondere zu den belgischen und französischen Widerstandskämpfern – die „Streiflichter aus Verfolgung und Widerstand 1939-45“ [2], die von der VVN-Kreisvereinigung Ludwigsburg von 1983 bis 2001 in mehreren Heften veröffentlicht wurden. Mit großem Engagement hatten die Herausgeber*innen Zugang zu Informationen verschafft, die bis dahin nur in minimalem Umfang in der Öffentlichkeit bekannt waren. Schwerpunkte der Darstellung waren politisch und rassistisch Verfolgte und Patientenmorde. Ein Heft hatte als Schwerpunkt französische Widerstandskämpfer und gab (wie auch die anderen Hefte) den Stand wieder, der zum damaligen Zeitpunkt machbar war. Zahlreiche Beiträge sind ohne wissenschaftlichen Anspruch erstellt und damit auch oft ohne Quellenangaben.
In den Beständen des Garten- und Friedhofsamtes im Stadtarchiv Ludwigsburg konnten auch für die 25 französischen und 17 belgischen Widerstandskämpfer die Basisdaten ermittelt werden. Die Anfragen bei den französischen Gemeindeverwaltungen waren sehr erfolgreich: meist wurden Scans von Geburts- und Heiratsurkunden und andere in den Archiven vorhandenen Dokumente ohne große Formalitäten zugeschickt. Viele französische Gemeinden haben auch auf ihren Websites das Gedenken an die örtlichen Resistance—Kämpfer mit Biographien veröffentlicht, einschließlich Links zu den Websites von Resistance-Organisationen. [3]

Die belgischen Gemeindeverwaltungen (insbesondere im flämischen Landesteil) waren nicht so auskunftsfreudig wie ihre französischen Kolleg*innen. Da aber viele der in Ludwigsburg Hingerichteten Teil des Netzwerkes „Comète“ waren, konnten über die Website [4] weitere Informationen gewonnen werden. Über eine Wikipedia-Recherche konnte herausgefunden werden, dass der Brüsseler Gemeindeangestellte Octave Mondo, der ebenfalls in Ludwigsburg exekutiert wurde, in der Gedenkstätte „Yad Vashem“ als „Gerechter unter den Völkern“ geführt wird.

Ausgehend vom Zeitpunkt und Ort der Hinrichtung im Schießtal war der nächste Schritt die Sichtung der Gefängnisbücher der Strafanstalten Stuttgart und Ludwigsburg im Landesarchiv Baden-Württemberg. Damit konnte die Biographien der Opfer vom Hinrichtungsort weiter zurückverfolgt werden, insbesondere, welche Wehrmachtsgerichte jeweils für die Erschießungen verantwortlich waren. Die Urteile über die belgischen und französischen Widerstandskämpfer wurden von Sondergerichten ausgesprochen (bei den Franzosen meist vom Sondergericht Freiburg) und von den Wehrmachtsgerichten der in Ludwigsburg zu diesem Zeitpunkt stationierten Truppenteilen bestätigt und vollzogen. Oft ging einer Hinrichtung der französischen Opfer eine Odyssee durch mehrere Gefängnisse voraus.



Die Militärgerichtsbarkeit

Um eine erweiterte Recherchestrategie hinsichtlich der Biographien der Deserteure zu entwickeln, war es sinnvoll, zunächst die einschlägige militärhistorische Literatur zu rezipieren. Insbesondere die Funktionsweise und die Abläufe der Militärgerichtsbarkeit mussten verstanden werden. Das Militärstrafrecht erleichterte ab 1943 zunehmend die Möglichkeit, Todesurteile zu verhängen (bis hin zu Tätigkeiten, die „dem gesunden Volksempfinden widersprechen“). Insgesamt gehen die Militärhistoriker davon aus, dass ca. 15.000 Todesurteile wegen Fahnenflucht vollstreckt wurden – dazu kommen noch die von „Standgerichten“ in den letzten Kriegstagen. Im Heer gab es, allein schon aufgrund der zahlenmäßigen Gewichtung dieses Truppenteils, die meisten Fahnenflüchtigen.

Die Militärgerichtsbarkeit verurteilte weit mehr Menschen zum Tode als die (zivile) NS-Sonderjustiz – also z.B. der Volksgerichtshof und die Sondergerichte. Lokalen Untersuchungen zufolge wurden viele Desertionen von angeklagten Soldaten als „unerlaubte Entfernung“ „getarnt“ wurden, um die weit strengere Bestrafung wegen Fahnenflucht zu vermeiden. Es war nicht von vorneherein entschieden, dass Hitlers Credo: „Ein Soldat kann sterben, ein Fahnenflüchtiger muss sterben“ auch in jeden Fall umgesetzt wurde. Gerade in Ersatz- und Ausbildungsabteilungen des Ersatzheeres war das unerlaubte Fernbleiben von der Truppe nichts Außergewöhnliches. 17 der 26 in Ludwigsburg hingerichteten Soldaten waren unter 25 Jahre alt - 18 dienten zuletzt in Ausbildungs- und Ersatz-Einheiten. Die Militärhistoriker*innen haben bei der Entwicklung der Desertionen deutliche Zusammenhänge zwischen der militärischen Lage an der Ostfront und dem Anstieg der Fahnenfluchten herausgearbeitet: Bereits bei der ersten Krise im Winter 1941/42 stiegen die Zahlen an, um dann bei Stabilisierung der Lage 1942 wieder zu fallen; nach Stalingrad schließlich erhöhten sie sich um ein Vielfaches. Vergleichbares sehen wir in Ludwigsburg: 1942 wurden vier, 1943 zwei, 1944 fünfzehn und 1945 noch fünf Soldaten (der letzte im April) hingerichtet.
Interessant ist auch die Verteilung der Desertionen zwischen Ersatz- und Feldheer. Während des gesamten Krieges desertierten erheblich mehr Soldaten aus dem Ersatzheer als aus dem Feldheer an der Front. Das bedeutet:
Der Topos vom feigen Soldaten, der in der konkreten Kampfsituation seine Kameraden im Stich lässt und sich „davonmacht“, findet in den Zahlen keine Bestätigung.
Die Gründe für Desertionen waren selten ausdrücklich politisch, religiös oder moralisch motiviert. Viele wollten sich eher der aktiven Einbeziehung des sinnlosen Kriegsgeschehens ganz oder auf Zeit entziehen:

  • Kriegsmüdigkeit
  • Abneigung gegen das Töten
  • Abneigung gegen militärischen Drill
  • Angst ums eigene Leben
  • Heimweh
  • Sorge um Angehörige/geliebte Personen
Die Heeresjustiz ging im Verlauf des Kriegs dazu über, verwundete Offiziere, die nicht mehr "fronttauglich" waren, bei den Wehrmachtsgerichten unterzubringen. Offiziere, die sich für die Justiz entschieden, konnten ein verkürztes Studium von vier Semestern absolvieren. Wer eine Laufbahn als Wehrmachtsjurist einschlagen wollte, wurde während der Ausbildung und im Referendariat vom Militärdienst freigestellt.
Mit Wirkung vom 1. Mai 1944 wurden Wehrmachtsrichter, die bis dahin Beamte der Wehrmacht waren, automatisch ins Offizierkorps überführt. Das änderte zwar nichts an Funktion und Arbeitsweise der Gerichte. Gesellschaftlich bedeutete das für die Richter zweifellos einen Prestigegewinn. Die Verhandlung vor einem Kriegsgericht fand vor drei Richtern statt, wobei der Vorsitzender ein Militärjurist und die beiden anderen Richter Soldaten waren. Einer der beiden Beisitzer war Offizier, der andere sollte den gleichen Rang wie der Angeklagte haben. Wenn die Anklage auf Zuchthaus oder Todesstrafe lautete, bestand das Gericht aus fünf Richtern, davon zwei Juristen. Bei Mangel an Militärjuristen konnte der Gerichtsherr (der Kommandierende) Offiziere mit der Verhandlungsleitung beauftragen, wenn diese ein juristisches Studium hatten. Falls auch dies nicht der Fall war, konnte er jeden Offizier, der im Rang mindestens Hauptmann war, damit beauftragen.
Die Urteilsfindung kam formell durch Mehrheitsbeschluss zustande. Dabei war die Mehrheit der Vorgesetzten schon zahlenmäßig gewährleistet. Deshalb (das zeigen auch Berichte von Zeitzeugen) haben sich die „Mannschafts-Richter“ in der Regel nicht für die Angeklagten einsetzen können beziehungsweise waren die Sachverhalte unter den Offizieren schon vorbesprochen und vor-verurteilt, wenn die „Mannschafts-Richter“ in die Verhandlung einbezogen wurden.
Ein Angeklagter durfte sich zur Anklage äußern und hatte „das letzte “ in der Verhandlung. Ob ein Verteidiger zugelassen wurde, stand im Ermessen des Gerichtsherren. Ausgeschlossen war die Bestellung eines Verteidigers, wenn dieser nicht sofort zur Stelle war oder dadurch „eine Gefahr die Sicherheit des Reiches“ entstehen konnte. In der militärhistorischen Literatur wird teilweise dargestellt, dass das Heranziehen von Verteidigern generell die Ausnahme gewesen sei, andere gehen wiederum von 25 Prozent der Verfahren, bei denen Zuchthaus oder Todesstrafe drohte, aus, die ohne Verteidigung stattfanden.
In den Urteilen, die aus anderen Orten zugänglich sind, ist festzustellen, dass in den Todesurteilen oft auch Standesdünkel und soziale Klassenunterschiede zum Ausdruck kommen. Einige der Hingerichteten (auch in Ludwigsburg Hingerichtete) hatten Vorstrafen für Delikte der Armen (Diebstahl, Betrug, KZ-Haft als so genannte „Asoziale“ oder Ähnliches). Dies wurde von den Richtern ausdrücklich strafverschärfend gewertet und damit ausschlaggebend für die Todesstrafe - wo in anderen Fällen ein Gefängnisaufenthalt verhängt wurde.
Ein unerforschtes Thema ist dabei auch die „Täter“-Seite, das heißt, die Geschichte der Richter, die in der Regel nach Kriegsende wieder in der Justiz weiter Karriere machen konnten. So ist zum Beispiel ein Richter, der einige Monate Im Wehrmachtsgericht der Division 465 in Ludwigsburg auch an Todesurteilen beteiligt war, später Richter am Bundesarbeitsgericht geworden.

Die Aktenlage ist dünn und nicht leicht zu erschließen

Die Gerichtsakten (ca. 1 Million) des Heeres wurden bei der Gerichtssammelstelle beim Heeresarchiv in Potsdam archiviert. Beim Bombenangriff am 14. April 1945 verbrannten davon 98,5 Prozent. Am 16. und 17. April 1945 wurden der Roten Armee 216 Bündel mit 12.000 Aktenstücken übergeben. Etwa 125.000 Akten von vor allem Marinegerichten lagerten – nach Gerichten geordnet - bis 1990 unerschlossen im der Zentralnachweisstelle (ZNS) in Kornelimünster bei Aachen. Das sind aber meist Fahndungsersuchen und keine Urteile. Das bedeutet: die Wahrscheinlichkeit, Urteile für unsere im Schießtal hingerichteten Soldaten zu finden, ist gering!
Ein weiterer Rechercheversuch wurde über die Bestände der WASt (=„Wehrmachts-Auskunft-Stelle“) in Berlin unternommen. Diese war bis Ende 2018 eine Einrichtung des Landes Berlin und widersetzte sich Auskunftsersuchen mit dem Argument des Datenschutzes. Erst mit Hilfe von Empfehlungsschreiben des Ersten Bürgermeisters und des Leiters des Landesarchivs in Ludwigsburg wurden Auskünfte über einen Teil der jeweiligen militärischen Laufbahn der hingerichteten Soldaten erteilt mit dem Hinweis: „Ein Kriegsgerichtsurteil liegt nicht vor.“ Mit der Übernahme als Außenstelle des Bundesarchivs (BA-PA) und dem Umzug in neue Räumlichkeiten 2022 kann man wie im Militärarchiv in Freiburg (BA-MA) recherchieren. Die Unterstützung durch das kompetente Personal ist in beiden Archiven gut.
Für die belgischen und französischen Opfer sind die Arolsen Archives ITS (International Tracing Service) ein weitere ergiebige Quelle. Inzwischen sind alle Dokumente, die digitalisiert sind, im kostenlosen Onlinezugriff. Namen auf Sammellisten werden Zug um Zug durch Freiwillige verlinkt und sind über die Suchfunktion erschließbar.

Auch das Stadtarchiv Ludwigsburg und das Landesarchiv Baden-Württemberg in Ludwigsburg unterstützen das Projekt und die Stolperstein-Recherchen außerordentlich gut. Das ist leider nicht überall so. Eine Anfrage vor vier Jahren zu einem Exekutierten in einer süddeutschen Großstadt wurde mit den Geburts- und Todesdaten und der letzten Adresse beantwortet – mehr läge nicht vor. Ein zufälliger Kontakt im letzten Jahr mit dem Leiter des Stadtarchivs einer Nachbarstadt ergab den Hinweis, in welchem Bestand des großstädtischen Archivs möglicherweise etwas mehr zu finden sei. Und siehe da: die Aushebung dieses Bestandes ergab ein umfangreiches Dossier, das der damalige Oberbürgermeister im Auftrag der französischen Besatzungsmacht 1946/47 erstellen ließ. Damit konnte das wesentliche Geschehen nach dem Verlassen der Kaserne durch den Soldaten rekonstruiert werden und die Tatsache, dass seine Eltern wegen Unterstützung des Fahnenflüchtigen bis zum Kriegsende inhaftiert wurden.

Für die Stadtgesellschaft und den Gemeinderat in Ludwigsburg war die bisherige Recherche eine Überraschung. Ludwigsburg war nicht nur Garnison, sondern auch Hinrichtungsort und letzte Station des (oft jungen) Lebens der Soldaten. Dies soll im Mahn-Denk-Mal zum Ausdruck kommen. Die Recherchen dieses Work-in-Progress werden auf der Homepage laufend aktualisiert ( www.mahn-denk-mal-lb.de ) und mittels eines QR-Codes an der Skulptur und an einem erläuternden Schild erschließbar.

[1] Läpple, Wolfgang: Schwäbisches Potsdam - Die Garnison Ludwigsburg von den Anfängen bis zur Auflösung, Ludwigsburg 2007

[2]
https://stolpersteine-ludwigsburg.de/streiflichter

[3] Beispielhaft:
http://www.afmd-allier.com/PBCPPlayer.asp?ID=541092

[4]
http://www.cometeline.org/cometmembresmortpourlacause.htm


Juni 2023

Walter Mugler, Stolperstein-Initiative Ludwigsburg, langjähriger Betriebsratsvorsitzender in einem Ludwigsburger Industrie-Unternehmen, arbeitsorientierter Forscher und Berater, seit der Gründung 2007 in der Ludwigsburger Stolperstein-Initiative aktiv. Recherche-Schwerpunkt „Vergessene“ Opfer.
Kontakt: hoppla@stolpersteine-ludwigsburg.de


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